Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Betrieb
1. Zweck
Diese Bedingungen definieren:
die Regeln für die von Jetfly erbrachten Lufttransportdienstleistungen,
die vertragliche Beziehung zwischen Jetfly und seinen Kunden,
die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Parteien.
2. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen gelten für:
alle von Jetfly durchgeführten Flüge,
alle beförderten Passagiere,
mit dem Luftverkehr verbundene Dienstleistungen.
Sie ergänzen alle spezifischen mit Eigentümern oder Kunden unterzeichneten Vereinbarungen.
3. Befugnisse des verantwortlichen Piloten
Der verantwortliche Pilot hat volle Befugnis in Bezug auf:
Flugsicherheit,
betriebliche Entscheidungen,
Genehmigung oder Verweigerung des Einstiegs,
Routen- oder Flugplanänderungen, wenn erforderlich.
Alle Entscheidungen sind endgültig und werden im Interesse der Sicherheit getroffen.
4. Sicherheit & behördliche Einhaltung
4.1 Sicherheitsstandards
Jetfly operiert in Übereinstimmung mit:
europäischen zivilen Luftfahrtvorschriften,
geltenden Sicherheitsanforderungen,
zertifizierten Betriebsverfahren.
4.2 Änderungen oder Stornierungen
Ein Flug kann:
verspätet,
umgeleitet,
gestrichen werden,
wenn dies aufgrund von Sicherheitsbedenken, Wetterbedingungen, Luftverkehrsbeschränkungen oder höherer Gewalt erforderlich ist.
5. Pflichten der Passagiere
Passagiere müssen:
den Anweisungen der Besatzung folgen,
die Sicherheitsvorschriften einhalten,
gültige Reisedokumente besitzen,
sich an Bord angemessen verhalten.
Jetfly kann die Beförderung verweigern, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden.
6. Gepäck & beförderte Gegenstände
6.1 Zulässiges Gepäck
Der Gepäcktransport unterliegt:
Gewichts- und Volumenbeschränkungen,
den betrieblichen Beschränkungen des Flugzeugs.
6.2 Verbotene Gegenstände
Gefährliche Güter oder durch Luftfahrtvorschriften verbotene Gegenstände sind an Bord nicht erlaubt.
Passagiere dürfen keine Gegenstände mitführen oder in ihrem Gepäck enthalten, deren Mitnahme an Bord eines Flugzeugs durch geltendes nationales oder internationales Recht, Vorschriften oder Anordnungen verboten ist. Jetfly und/oder die Piloten des Flugzeugs haben das uneingeschränkte Ermessen zu bestimmen, welche Gegenstände im Gepäck mitgeführt werden dürfen. Jetfly und/oder die Piloten des Flugzeugs können Passagiere auffordern, einer Durchsuchung ihrer Person und ihres Gepäcks zuzustimmen, und können das Gepäck der Passagiere in deren Abwesenheit durchsuchen.
Wenn Passagiere einer solchen Aufforderung nicht nachkommen wollen, können Jetfly und/oder die Piloten des Flugzeugs die Beförderung der Passagiere oder ihres Gepäcks verweigern. In einem solchen Fall übernimmt Jetfly keine Haftung gegenüber den Passagieren oder dem Kunden, und der Preis bleibt vom Kunden vollständig zu zahlen, unbeschadet etwaiger zusätzlicher Kosten, die Jetfly diesbezüglich entstehen können.
Liste verbotener Gegenstände (CE 2015/1998)
6.2.1 LISTE VERBOTENER GEGENSTÄNDE
Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften ist es Passagieren nicht gestattet, die folgenden Gegenstände in Sicherheitsbereiche und an Bord eines Flugzeugs mitzuführen.
a/ Waffen, Schusswaffen und andere Geräte zum Abschießen von Projektilen - Geräte, die geeignet sind oder scheinbar geeignet sind, schwere Verletzungen durch das Abschießen eines Projektils zu verursachen, einschließlich:
Schusswaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten,
Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Attrappen von Schusswaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,
Bestandteile von Schusswaffen, ausgenommen Zielfernrohre,
Druckluft- und CO2-Waffen, wie Pistolen, Luftgewehre und Kugelstreugeräte,
Signalpistolen und Startpistolen,
Bögen, Armbrüste und Pfeile,
Harpunen- und Speerwaffen,
Schleudern und Katapulte;
b/ Betäubungsgeräte - Geräte, die speziell zum Betäuben oder Immobilisieren entwickelt wurden, einschließlich:
Elektroschockgeräte, wie Taser, Elektroschockpistolen und Schlagstöcke,
Tierbetäubungsgeräte und Tiertötungsgeräte,
lähmende und außer Gefecht setzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Mace, Pfeffersprays, Capsaicin-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;
c/ Gegenstände mit einer spitzen Spitze oder scharfen Kante - Gegenstände mit einer spitzen Spitze oder scharfen Kante, die geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich:
Gegenstände zum Hacken, wie Äxte, Beile und Hackmesser,
Eisäxte und Eispickel,
Rasierklingen,
Cuttermesser,
Messer mit Klingen von mehr als 6 cm,
Scheren mit Klingen von mehr als 6 cm, gemessen vom Drehpunkt,
Kampfsportausrüstung mit einer spitzen Spitze oder scharfen Kante,
Schwerter und Säbel;
d/ Arbeitswerkzeuge - Werkzeuge, die entweder geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs zu gefährden, einschließlich:
Brechstangen,
Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich kabelloser tragbarer Bohrmaschinen,
Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel,
Sägen, einschließlich kabelloser tragbarer Sägen,
Lötbrenner,
Bolzenschussgeräte und Nagelpistolen;
e/ Stumpfe Gegenstände - Gegenstände, die beim Schlagen geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich:
Baseball- und Softballschläger,
Knüppel und Schlagstöcke, wie Polizeiknüppel, Schlagstöcke und Nachtstöcke,
Kampfsportausrüstung;
f/ Sprengstoffe und Brandstoffe sowie Vorrichtungen - Sprengstoffe und Brandstoffe sowie Vorrichtungen, die geeignet sind oder scheinbar geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs zu gefährden, einschließlich:
Munition,
Sprengkapseln,
Zünder und Lunte,
Nachgebildete oder nachgemachte Sprengvorrichtungen,
Minen, Granaten und andere explosive Militärgegenstände,
Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik,
Rauch erzeugende Behälter und Rauch erzeugende Kartuschen,
Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.
6.2.2 LISTE VERBOTENER GEGENSTÄNDE - AUFGEGEBENES GEPÄCK
Passagiere dürfen die folgenden Gegenstände nicht in ihrem Aufgabegepäck mitführen:
Sprengstoffe und Brandstoffe - Stoffe und Vorrichtungen, die geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs zu gefährden, einschließlich:
Munition,
Sprengkapseln,
Zünder und Lunte,
Minen, Granaten und andere explosive Militärgegenstände,
Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik,
Rauch erzeugende Behälter und Rauch erzeugende Kartuschen,
Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.
6.2.3 FLÜSSIGKEITEN, AEROSOLE UND GELE (LAGS)
Von Passagieren mitgeführte LAGs können bei Betreten des SRA von der Kontrolle mit LEDS-Geräten ausgenommen werden, sofern sich die LAGs in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Millilitern oder dem Äquivalent in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter befinden, wobei der Inhalt des Plastikbeutels bequem hineinpasst und der Beutel vollständig verschlossen ist.
Ausnahmen gelten für:
zollfreie LAGs, die in einem Security Tamper-Evident Bag (STEB) zusammen mit dem Kaufbeleg verpackt sind, der zum Zeitpunkt des Kaufs speziell versiegelt wurde, wenn der Kauf im Luftseitenbereich des Flughafens vor Ort erfolgt.
LAGs, die während der Reise verwendet werden sollen und aus medizinischen Gründen oder zur Erfüllung besonderer Ernährungsbedürfnisse erforderlich sind, wie zum Beispiel Babynahrung.
Zugelassene LAGs in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 Millilitern (oder dem Äquivalent), die nicht in der Kabine mitgeführt werden dürfen, müssen im Aufgabegepäck verstaut werden.
7. Haftung
7.1 Betriebliche Haftung
Jetfly haftet nicht für Verzögerungen oder Änderungen, die verursacht werden durch:
Wetterbedingungen,
Luftverkehrsbeschränkungen,
Ereignisse höherer Gewalt,
sicherheitsbedingte Einschränkungen.
7.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung ist beschränkt in Übereinstimmung mit:
geltenden internationalen Übereinkommen,
europäischen Vorschriften,
geltenden Gesetzen und Luftfahrtstandards.
8. Personenbezogene Daten
Jetfly kann personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, die erforderlich sind für:
Vertragsdurchführung,
Einhaltung behördlicher Vorschriften,
Flugbetrieb und Sicherheitsanforderungen.
Die Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
9. Höhere Gewalt
Jetfly haftet nicht für Ereignisse außerhalb seiner Kontrolle, einschließlich:
extreme Wetterbedingungen,
politische Instabilität oder Konflikte,
behördliche Beschränkungen,
unvorhergesehene Ereignisse, die die Sicherheit beeinträchtigen.
10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt luxemburgisches Recht.
Streitigkeiten unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte in Luxemburg.
11. Vorrang der Bedingungen
Diese Bedingungen gelten, sofern in einer mit Jetfly unterzeichneten spezifischen Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.